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Track 03 | Mehrstöckige Personengesellschaften: Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte?
Das FinMin Schleswig-Holstein beantwortet in einem Erlass die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einkünfte einer doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaft als freiberuflich – und nicht als gewerblich – einzustufen sind. Zudem weisen wir Sie kurz auf ein aktuelles BFH-Urteil hin, wonach eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleinigen Komplementärin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Um die Abgrenzung zwischen Einkunftsarten geht es auch bei unserer nächsten Verwaltungsanweisung. Und wieder ist es das Schleswig-Holsteinische Finanzministerium , das versucht, für Klarheit zu sorgen. Diesmal geht es um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen sind die Einkünfte einer doppelstöckigen – oder einer mehrstöckigen – Personengesellschaft als freiberuflich einzustufen? Und eben nicht als gewerblich?
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung entfaltet eine Personengesellschaft nur dann eine Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Das Handeln der Gesellschafter – und damit das Handeln der Gesellschaft – darf kein Element einer nicht freiberuflichen Tätigkei...