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Track 22 | Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei Übergang einer Kommanditbeteiligung
Die Befreiungsvorschrift des § 6 Abs. 3 GrEStG ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht anwendbar, wenn eine 100 %ige Kommanditbeteiligung von einer Kapitalgesellschaft auf eine Schwesterpersonengesellschaft übertragen wird, an deren Vermögen ausschließlich der Alleingesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Als Nächstes möchten wir Sie auf ein neu anhängiges Verfahren zur Grunderwerbsteuer aufmerksam machen. Konkret geht es um die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 GrEStG. Diese kommt eigentlich in Betracht bei der Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Die Befreiungsvorschrift ist nicht anwendbar, wenn eine 100 %ige Kommanditbeteiligung von einer Kapitalgesellschaft auf eine Schwesterpersonengesellschaft übertragen wird, an deren Vermögen ausschließlich der Alleingesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.
Zum Vermögen der KG gehörten inländische Grundstücke. Einzige Kommanditistin war eine GmbH. Diese übertrug ihren gesamten Kommanditanteil auf eine andere KG. Der alleinige Anteilseigner der GmbH war zugleich einziger Kommanditist der übernehmenden KG.
Da...