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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 4

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei vereinbartem Wettbewerbsverbot

Wird im Zusammenhang mit einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung eines ambulanten Pflegedienstes ein Wettbewerbsverbot vereinbart, kann das hierfür vereinbarte Entgelt als nicht steuerbarer Umsatz i. R. der Geschäftsveräußerung angesehen werden (; veröffentlicht am ).

Leitsätze

1. Zu den „Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung” i. S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten Einzelleistungen. 2. Das in einem Unternehmenskaufvertrag betreffend einen ambulanten Pflegedienst vereinbarte Wettbewerbsverbot kann als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nicht steuerbar sein.

Sachverhalt

Eine GbR betrieb einen ambulanten Pflegedienst und führte umsatzsteuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG aus. Das gesamte Unternehmen wurde zum an den Pflegedienst B gegen Zahlung eines Kaufpreises veräußert. Im Unternehmenskaufvertrag war ein „Konkurrenzverbot” enthalten. Danach verpflichtete sich die GbR, kein Unternehmen im Bereich der Kranken- und Altenpflege mehr zu betreiben. Das Konkurrenzverbot galt für zwei Jahre. Hierfür war ein bestimmter Geldbetrag vereinbart, der in den Ka...