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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Behandlung einer „Dinner-Show”
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner-Show” kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. (2) Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der „Dinner-Show” um die Verbindung beider Elemente geht.
Die „Dinner-Show” veranstaltete im Streitfall ein Hotelbetrieb in einem vor dem Hotelgebäude aufgebauten Spiegelzelt. Der pauschale Eintrittspreis umfasste die Varieté-Show und ein Vier-Gänge-Menu (Getränke mussten die an Tischen sitzenden Gäste gesondert bezahlen). Das Essen wurde in den Va...