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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 266

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Dr. Andy Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-31899 Das Patientenrechtegesetz (PatRG) hat am mit dem Zustimmungsbeschluss des Bundesrats die letzte Hürde genommen und trat am 26. 2. 2013 (BGBl 2013 I S. 277) in Kraft . Dem war eine jahrzehntelange kontrovers geführte Diskussion vorausgegangen. Entsprechend hoch waren und sind die Erwartungen an das Gesetz. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem PatRG für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen, die Rechtsdurchsetzung zu stärken und die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Das PatRG besteht aus einem zivilrechtlichen Teil, der das Kernstück des PatRG bildet, und einem sozialrechtlichen Teil.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im BGB

[i]Zivilrechtlicher Teil mit den §§ 630a BGB ff. als Kernstück des PatRGDas BGB wird um einen kompletten Abschnitt (§§ 630a ff. BGB) ergänzt. Der Behandlungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Patienten müssen umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat die Pflicht, die Behandlung in der Patientenakte zu dokumentieren und diese sorgfältig und vollständig zu führen. Diese Transparenz ist wichtig für die Beweislastverteilung, wenn es zu einem Haftungsfall kommt.

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