Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Instandsetzungsaufträge durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Umsetzung
Seit der Kodifizierung der sog. Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft werden vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums Sanierungsaufträge (bauliche Maßnahmen von der bloßen Instandhaltung bis zur ggf. modernisierenden Instandsetzung) nicht mehr im Namen der einzelnen Eigentümer als Gesamtschuldner, sondern im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft (also des Verbands) erteilt. Der Verwalter ist insoweit Vollzugsorgan, indem er Beschlüsse der Eigentümer möglichst zeitnah umsetzt. Wichtig für alle Beteiligten ist es, dass neben einer klaren Beschlussfassung mit präzisem Leistungsverzeichnis und der Regelung der Finanzierung auch klar bestimmt ist, ob der Verwalter im Falle einer Beschlussanfechtung – zumindest bis zum Urteil erster Instanz – abwarten oder die Maßnahme (sofort) umsetzen soll.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können unter der NWB DokID NWB WAAAB-70410 der infoCenter Beitrag „Eigentumswohnung” und unter der NWB DokID NWB LAAAB-05673 der infoCenter Beitrag „Instandhaltungsrücklage” aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Einführung
Der Verband und damit...