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Das Merkmal der Unternehmensidentität bei gewerblichen Verlusten
Risiko Teilbetriebsveräußerung bei Personengesellschaften: Droht der Verlust der Altverluste?
Das [i]Schöneborn, NWB 5/2011 S. 366Gewerbesteuerrecht fordert für die Verlustverrechnung sowie den Verlustvortrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften neben der sog. Unternehmeridentität auch die sog. Unternehmensidentität (R 10a.1 Abs. 3 Satz 3 GewStR). Während bei der Unternehmeridentität gefragt wird, ob es einen Unternehmerwechsel (vgl. § 2 Abs. 5 GewStG) bzw. einen Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft gegeben hat, knüpft das Merkmal der Unternehmensidentität am laufenden Betrieb an und fragt, ob dieser im Wesentlichen identisch ist mit demjenigen Betrieb, der ursprünglich die Verluste erwirtschaftet hat. Ist dies nicht der Fall, stehen die Altverluste nicht für eine Verrechnung bzw. einen Vortrag nach § 10a GewStG zur Verfügung. Die beiden Tatbestandsmerkmale sind spezifisch für die Gewerbesteuer und kommen nur bei Personenunternehmen, mithin bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, zur Anwendung. Während bisher ein Wegfall der Unternehmensidentität in der Praxis im Vergleich zum (teilweisen) Wegfall der Unternehmeridentität eine eher untergeordnete Rolle spielte, dürfte sich dieses Verhältnis durch die Entscheidung des BFH zur [i]Dörr/Fehling NWB F. 5 S. 1685Teilunternehmensidentität (, BStBl 2012 II S. 145