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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 189/12 EFG 2013 S. 669 Nr. 9

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1

Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung in nachfolgenden Wirtschaftsjahren

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Bildung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG.

  2. Der Umstand, dass bereits im Vorjahr für ein WG ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, steht der Aufstockung dieses Betrages auf den 40 % der geplanten Investitionskosten noch unterschreitenden absoluten Höchstbetrag von 200.000 € nicht entgegen.

  3. Auch ein im Folgejahr aufgestockter Investitionsabzugsbetrag ein WG ist der eine – wenn auch aus zwei oder mehr Teilbeträgen gebildeter – Abzugsbetrag.

  4. Für eine Aufstockung spricht die historische und teleologische Auslegung des § 7g EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 750 Nr. 13
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2013 S. 293
DStR 2013 S. 903 Nr. 18
DStRE 2013 S. 636 Nr. 10
DStZ 2013 S. 250 Nr. 8
EFG 2013 S. 669 Nr. 9
EStB 2013 S. 229 Nr. 6
GStB 2013 S. 226 Nr. 7
KÖSDI 2013 S. 18319 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2013 S. 736
StBW 2013 S. 302 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2013 S. 548
Ubg 2013 S. 323 Nr. 5
LAAAE-31451

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