Keine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nicht steuerpflichtig
ist
Leitsatz
Systembedingt besteht ein Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und der Besteuerung
innergemeinschaftlicher Erwerbe. Durch die Verlagerung der Besteuerung vom Ursprungsmitgliedstaat auf den Bestimmungsmitgliedstaat
im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ergibt sich die Notwendigkeit, die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung
von der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat abhängig zu machen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 43 DStRE 2014 S. 90 Nr. 2 EFG 2013 S. 649 Nr. 8 Ubg 2014 S. 121 Nr. 2 AAAAE-31446
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