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Abschlussprüferhaftung bei fehlerhaftem Prospekt
Ein Anleger hielt Inhaberschuldverschreibungen eines Emittenten und tauschte sie vor Fälligkeit gegen neue Inhaberschuldverschreibungen desselben Emittenten. Diese stellten sich als wertlos heraus. In den Prospekt zur Ausgabe der neuen Inhaberschuldverschreibungen wurde der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers zur Rechnungslegung des Emittenten aufgenommen. Dieser Bestätigungsvermerk wurde pflichtwidrig erteilt.
Der Anleger machte gegen den Wirtschaftsprüfer einen Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB geltend. Zur Anspruchsbegründung behauptete der Anleger, ohne die Aufnahme des pflichtwidrig erteilten Bestätigungsvermerks in den Emissionsprospekt wären die alten Inhaberschuldverschreibungen nicht gegen wertlose neue eingetauscht, sondern bei Fälligkeit erfolgreich e...