Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Wettbewerbsverbot im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nicht umsatzsteuerbar
Ein Wettbewerbsverbot ist nicht umsatzsteuerbar, wenn es im Rahmen einer Geschäftsveräußerung vereinbart wird und dem Erwerber die Fortführung des Unternehmens ermöglichen soll. Das Wettbewerbsverbot ist dann Teil der nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG.
Entscheidend [i]Dient Wettbewerbsverbot der Fortführung des Unternehmens? ist nach dem BFH, ob das Wettbewerbsverbot in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang steht. Dies ist zu bejahen, wenn das Wettbewerbsverbot dem Erwerber die Fortführung des Unternehmens ermöglichen soll. Gerade bei Unternehmen, die nur wenige materielle Wirtschaftsgüter haben, haben der Kundenstamm und damit die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots erhebliche Bedeutung. Letzteres ist dann nicht umsatzsteuerbar.
Nach [i]Gesonderter Ausweis eines Entgelts nicht maßgeblich dem BFH kommt es hingegen nich...