Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 6 vom Seite 252

Buchung pauschaler Sachentnahmen

Karl Broemel und Volker Endert

Die [i]infoCenter, Unentgeltliche Wertabgaben NWB HAAAB-13235 Entnahme von Waren für private Zwecke stellt insbesondere bei kleinen und mittelständischen, vom Eigentümer geführten Unternehmen einen häufigen Vorgang dar. Um die steuerliche und buchhalterische Abbildung hierbei zu erleichtern, stellt es die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen in bestimmten Bereichen frei, Sachentnahmen pauschal zu erfassen. Der Beitrag widmet sich der Erfassung dieser in Buchführung und Bilanz.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ertrag- und verkehrsteuerliche Erfassung einer Sachentnahme

1. Steuerliche Behandlung von Sachentnahmen

Sachentnahmen liegen [i]Begründung und Bewertung von Entnahmenvor, wenn Wirtschaftsgüter für außerbetriebliche Gründe aus dem Betrieb entnommen bzw. verwendet werden. Gemäß § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erhöhen derartige Entnahmen den Gewinn und lösen mithin eine Steuerpflicht aus. Hintergrund ist die steuerliche Zielsetzung, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns privat veranlasste Vermögensminderungen durch Hinzurechnung des Entnahmewerts wieder auszugleichen, um allein das betriebliche Ergebnis für die Besteuerung heranzuziehen .

Den [i]Marktpreis und SelbstkostenEntnahmewert stellt dabei ...