Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Trennung von Speiselieferung und Gestellung von Besteck und Tellern
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Kann auf die Umsätze eines Partyservicebetriebes der ermäßigte Steuersatz angewendet werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
JAAAE-31375