Einheitliches Vertragswerk bei Vermittlung der Grundstückskäufer durch den Beauftragten eines bereits die Bauplanung des Grundstücks erstellt habenden Architekten
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Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk? Sind die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen, weil es sich um ein einheitliches Vertragswerk handelt, oder hat ein bis zur Baureife fertiges Konzept bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch nicht bestanden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
QAAAE-31364