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Weiterhin Steuerpflicht der rechtlichen Betreuungsleistungen der Berufsbetreuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-31320 Nachdem das JStG 2013 gescheitert ist, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung der Betreuungsleistungen der Berufsbetreuer weiterhin nach dem (BStBl 2000 I S. 1251). Zudem ist das derzeit ausgesetzte BFH-Verfahren V R 7/11 zu beachten. Nicht ganz unwahrscheinlich ist, dass die ursprünglich mit dem JStG 2013 geplante Umsatzsteuerbefreiung über eine neue Gesetzesinitiative doch noch eingeführt wird, weshalb auch hierauf eingegangen wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Berufsbetreuer
[i]BMF-Schreiben vom 21. 9. 2000 weiterhin maßgebendEin Berufsbetreuer führt – im Gegensatz zum Einzelbetreuer – regelmäßig eine Vielzahl von Betreuungsleistungen aus. Die Feststellung, dass die Betreuung berufsmäßig geführt wird, trifft im Einzelfall das zuständige Gericht. Die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Führung von Betreuungen liegen im Regelfall vor, wenn der Betreuer mehr als zehn Betreuungen führt oder die zur Führung der Betreuungen erforderliche Zeit voraussichtlich 20 Wochenstunden nicht unterschreitet oder wenn zu erwarten ist, dass diese Voraussetzungen in absehbarer Zeit vorliegen werden ( BStBl 2000 I S. 1251, Rn. 2). ...