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Umsatzsteuer | Abgabe von Blutzuckermessgeräten als Warenmuster
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein von einem Unternehmer einem Diabetiker zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels unentgeltlich zugewendetes Set – bestehend aus Blutzuckermessgerät, Stechhilfe und Teststreifen –, das einen späteren Verkauf der Teststreifen fördern soll, ist kein Warenmuster i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG. (2) Ob das Set ein nicht umsatzsteuerbares Geschenk von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG ist, hängt von der Einhaltung der Wertgrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ab.
Grundsätzlich sind nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG unentgeltliche Wertabgabe auch dann umsatzsteuerbar, wenn sie zu unternehmerischen Zwecken erfolgen, es sei denn, es handelt sich um „Geschenke von geringem Wert” oder „Warenmuster”. Als Warenmuster hat der BFH die unentgeltlich abgegebenen Sets nicht anerk...