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OLG Frankfurt/M. Urteil v. - 16 U 39/12

Gesetze: BGB § 2194; BGB § 2196

Leitsatz

Leitsatz:

Ist der Anspruch auf Vollziehung einer testamentarischen Auflage (§ 2194 BGB) verjährt und tritt danach erst die Unmöglichkeit der Vollziehung der Auflage ein (§ 2196 BGB), so kann der deswegen in Anspruch Genommene sich auf die eingetretene Verjährung berufen, auch wenn der Anspruch aus § 2196 BGB selbst noch nicht verjährt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAE-31040

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