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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 16 R 404/10

Streitig ist, ob die Beklagte als Versorgungsträger für das Zusatzversorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, für den Zeitraum vom 2. Oktober 1978 bis 30. Juni 1990 Zeiten der Zugehörigkeit des Klägers zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVtI) sowie die entsprechenden Arbeitsentgelte festzustellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAE-30969

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