Haftung für Steuerrückstände
bei Zur-Verfügung-Stellen eines Kontos an den Steuerschuldner
Leitsatz
1. Wer in Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
i.S. des § 3 AnfG dem Schuldner Kontovollmacht für
ein im eigenen Namen eröffnetes und geführtes
Bankkonto erteilt, kann sich im Falle der Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid
nicht darauf berufen, die von dem Schuldner veranlassten Einzahlungen
seien nicht anfechtbar, da mit Einräumung der Verfügungsberechtigung über
das Bankkonto die gegenüber der Bank bestehenden Auszahlungsansprüche
an den Schuldner abgetreten gewesen seien.
2. Für den aus § 11 AnfG
folgenden Wertersatzanspruch ist es nicht entscheidend, dass zum
Zeitpunkt der anfechtbaren Rechtshandlung ein gedachter Zugriff
in den - gedanklich nicht aus dem Vermögen des Schuldners
weggegebenen – Gegenstand erfolgreich wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 12 Nr. 30 DStRE 2013 S. 1205 Nr. 19 Ubg 2013 S. 672 Nr. 10 QAAAE-30836
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