Verwertung im Rahmen einer Steuerfahdnungsprüfung
erlanger Beweismittel im Besteuerungsverfahren - Fernwirkung von
Verwertungsverboten
Leitsatz
Beweis- oder Erkenntnismittel, welche die Finanzbehörde
im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung in rechtmäßiger
Weise erlangt hat, dürfen im Besteuerungsverfahren nur
dann unter dem Gesichtspunkt der „Fernwirkung„ von
Verwertungsverboten nicht verwertet werden, wenn sie mittelbar durch andere,
aufgrund qualifizierter grundrechtsrelevanter Verfahrensverstöße
oder in strafbarer Weise verschaffte Beweis- oder Erkenntnismittel
erlangt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 574 Nr. 8 PStR 2013 S. 313 Nr. 12 WAAAE-30834
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.