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StuB 5/2013 S. 195

Einkommensteuer | Ertragsanteilsbesteuerung bei Überschussbeteiligungen

Die OFD Münster hat zur Beurteilung von Leistungsmitteilungen von Lebensversicherungsgesellschaften Stellung genommen. Danach sind die Grundrente und die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente mit einem einheitlichen Ertragsanteil der Besteuerung zu unterwerfen, der sich nach dem ursprünglichen Beginn der Rentenzahlung richtet (OFD Münster, akt. Kurzinfo ESt 9/2007 vom NWB ZAAAE-28105).

Hintergrund: In verschiedenen Finanzämtern haben Stpfl. Bescheinigungen der Pensionskasse Berolina über den Bezug einer Grundrente und mehrerer Bonusrenten aus Überschussbeteiligungen vorgelegt. Es handelt sich um Leistungen aus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, die gem. § 22 Nr. 5 EStG zu versteuern sind. Dabei werden in den Bescheinigungen auf die Grundrente und die Bonusrenten jeweils versc...