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Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil
Soweit an einem Mitunternehmeranteil ein Nießbrauch besteht, ist bei der Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags (§ 35 Abs. 2 EStG) und der zu zahlenden Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 4 EStG) folgende Auffassung zu vertreten: § 35 EStG hat die Entlastung des Stpfl. von der Gewerbesteuer zum Ziel. Die Verteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer muss daher grundsätzlich der (steuerlichen) Gewinnverteilung folgen.
Im Fall eines Nießbrauchs wird die (steuerliche) Verteilung des Gewinns einer Mitunternehmerschaft zweistufig vorgenommen. In einem ersten Schritt wird der anteilige Gewinn des Mitunternehmers für seinen Mitunternehmeranteil entsprechend dem allgemeinen vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen berechnet; in einem zweiten Schritt wird der dem Mitunternehmer zuzurechnende Gewinnanteil zwischen ih...