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BFH 20.9.2012 IV R 43/10, StuB 5/2013 S. 193

Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig

(1) Auch wenn mit einem Hotel von Anfang an und über einen Zeitraum von 15 Jahren hinweg nur erhebliche Verluste erzielt worden sind, kann nicht allein aus einer objektiv negativen Gewinnprognose auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden. (2) Übt der Stpfl. wie mit dem Betrieb eines Hotels eine Tätigkeit aus, die nicht typischerweise in der Nähe des Hobbybereichs anzusiedeln ist, können im Falle einer längeren Verlustperiode die Reaktionen des Stpfl. auf die Verluste die Bedeutung wichtiger äußerer Beweisanzeichen im Hinblick auf die Gewinnerzielungsabsicht erlangen. (3) Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 20. 9. 2012 - IV R 36/10 NWB CAAAE-24096 (Kurzinfo StuB 2012 S. 963 NWB AAAAE-25368) entschieden hat, verstößt die Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG nicht gegen Ve...