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Erstmalige Bildung einer Ansparrücklage nach Anschaffung der betroffenen Wirtschaftsgüter zur Kompensation einer durch eine Bilanzberichtigung verursachten Gewinnerhöhung
Das von der Rechtsprechung als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage (§ 7g EStG i. d. F. vor den Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom , BGBl 2007 I S. 1912) verlangte Merkmal eines Finanzierungszusammenhangs kann auch dann noch erfüllt sein, wenn nach Abgabe der ursprünglichen Bilanz und Steuererklärung für das Streitjahr nachträglich, aber noch innerhalb des zweijährigen Investitionszeitraums beim FA eine berichtigte, zu einer Gewinnerhöhung führende Bilanz für das Streitjahr eingereicht und gleichzeitig nachträglich im Wege einer Bilanzänderung eine Ansparrücklage für Wirtschaftsgüter gebildet wird, die schon vor der Bilanzberichtigung angeschafft worden sind (Bezug: § 7g Abs. 1 und 3 Satz 1 und 2 EStG 2002).
Das einschränkende Merkmal des Finanzierungszusammenhangs schließt es nicht ...