Arbeitshilfe - Stand: 14.01.2015

Kosten für erstmalige Berufsausbildung zum Pilot als vorab entstandene Werbungskosten

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Sind Aufwendungen für eine erstmalige, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? - Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAE-30754