Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht verfassungswidrig
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Verstößt die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008 ) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02, in dem ein gemäß § 3 Nr. 66 EStG (in der bis 1997 geltenden Fassung) steuerfreier Sanierungsgewinn eingestellt wurde, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAE-30734