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NWB Nr. 10 vom Seite 667

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Die [i]Zum neuen Sorgerecht Horndasch, NWB 14/2012 S. 1172 Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters sollen gestärkt werden (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 17/12163). Dem leiblichen Vater soll ein Recht auf Umgang mit dem Kind gewährt werden, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Ausschlaggebend dafür soll ein „nachhaltiges Interesse” sein, das der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse.