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Vermögensanlage in „gebrauchte” Lebensversicherungen
Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung
Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte” Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, unterhält sie damit selbst bei einem hohen Anlagevolumen und der Einschaltung eines Vermittlers beim Erwerb der Versicherung keinen Gewerbebetrieb.
Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
Nach der gesetzlichen Definition des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des Gewerbebetriebs ist zu beachten, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreiten muss. Ungeklärt war insoweit für den Erwerb „gebrauchter” Lebensversicherungen auf dem US-amerikanischen Sekundärmarkt durch Anlagegesellschaften die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von einer privaten Vermögensverwaltung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung (s.