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Die Kettenschenkung
Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise
In einer Entscheidung aus dem Jahre 2011 (Beschluss vom 30. 11. 2011 - II B 60/11, BFH/NV 2012 S. 580 NWB AAAAE-02331) hat sich der Bundesfinanzhof erneut mit der Problematik der Kettenschenkung beschäftigt. Auch wenn die Entscheidung nun schon mehr als ein Jahr zurückliegt, soll diese hier als Ausgangspunkt dienen, um anhand von Beispielsfällen noch einmal ein Bild der Kettenschenkung nachzuzeichnen.
I. Definition der Kettenschenkung
Von einer Kettenschenkung ist auszugehen, wenn die beschenkte Person den Zuwendungsgegenstand ohne eine rechtliche Verpflichtung und damit aufgrund eines eigenen Entschlusses an einen Dritten überträgt (vgl. Völkers/Weinmann/Jordan, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Beck Verlag 3. Aufl. 2009 S. 183).
Der Vater V überträgt schenkweise auf das Kind K ein zu fremden Wohnzwecken genutztes Grundstück (Verkehrswert 2.200.000 €, Steuerwert 2.100.000 €). Unmittelbar im Anschluss an die von V an K ausgeführte Schenkung schenkt K seinerseits einen Miteigentumsanteil von 50 % an dem zugewendeten Grundstück seinem Ehegatten EG. K ist nicht zur Weiterschenkung verpflichtet und der übertragende Vater V hat die Weitergabe des Miteigentumsan...