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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 140/10

Gesetze: SGB II § 11; ALG II-V § 2 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Anrechnung einmaliger Einnahmen ist eine Verteilung auf einen längeren Zeitraum, sodass ein geringer Restanspruch auf SGB II-Leistungen zur Aufrechterhaltung des Kranken - und Pflegeversicherungsschutzes verbleibt, dann nicht angezeigt, wenn die Einnahme nicht vollständig angerechnet wird, und sie ausreicht, um im Anrechnungszeitraum den grundsicherungsrelevanten Bedarf und die Beiträge für eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung zu decken.

Fundstelle(n):
XAAAE-30582

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