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OFD Hannover 11.04.2002 S 0015/S 0550

Abgabenordnung; | Verbraucherinsolvenzverfahren

Ein wesentliches Ziel der Insolvenzrechtsreform ist die Schaffung eines Instruments, das dem redlichen Schuldner Gelegenheit gibt, sich von seinen rechtlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Neben der Möglichkeit der Restschuldbefreiung im Rahmen des durchgeführten Insolvenzplans (§ 227 InsO) und der gesetzlichen Restschuldbefreiung für natürliche Personen im Anschluss an das Insolvenzverfahren (§§ 286 ff. InsO) hat der Gesetzgeber in den §§ 304 ff. InsO die Möglichkeit der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt. Dieses Verfahren soll die Schuldenbereinigung einer bestimmten Personengruppe in einem einfachen, flexiblen und die Gerichte wenig belastenden Verfahren erreichen. Einzelheiten zum Verbraucherinsolvenzverfahren enthält die , S 0550 - 470...