Nichtigkeit eines Änderungsbescheids einer GrESt-Festsetzung wegen fehlender inhaltlich hinreichender Bestimmtheit - hier
verneint
Leitsatz
1. Der Änderungsbescheid einer GrESt-Festsetzung ist nicht wegen fehlender inhaltlich hinreichender Bestimmtheit i. S. des
§ 119 Abs. 1 AO nichtig, wenn er zwar zur Sachverhaltsbezeichnung im Festsetzungsteil eine abweichende (falsche) notarielle
Urkundenrollen-Nummer enthält, den dezidierten Erläuterungen des Bescheides und der Benennung der - jedem grunderwerbsteuerrechtlich
relevanten Vorgang eigenen - GrESt-Nr. zweifelsfrei und hinreichend klar entnommen werden kann, welcher GrESt-Bescheid geändert
werden soll und welcher Sachverhalt betroffen ist.
2. Die Aufhebung eines GrESt-Bescheides für den vorangegangenen Erwerb des Grundstücks ist ein rückwirkendes Ereignis i. S.
des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO hinsichtlich der (bisherigen) Anrechnung seiner Bemessungsgrundlage auf die Bemessungsgrundlage
nach § 1 Abs. 2a Satz 3 GrEStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 918 Nr. 16 BB 2014 S. 670 Nr. 12 DStR 2013 S. 10 Nr. 15 DStRE 2013 S. 626 Nr. 10 EFG 2013 S. 491 Nr. 7 Ubg 2013 S. 404 Nr. 6 SAAAE-30416
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.