Einkünftequalifikation und Verlustverrechnung bei Optionsgeschäften und Stillhalterprämien, Kombinationsgeschäfte
Leitsatz
1) Prämien aus Stillhaltergeschäften mit Put-Optionen führen zu Einkünften aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
2) Verluste aus derartigen Stillhaltergeschäften können gemäß § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG nicht mit positiven Einkünften aus der
Veräußerung von Optionen i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verrechnet werden.
3) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG bestehen nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 628 Nr. 8 EStB 2013 S. 230 Nr. 6 UAAAE-30411
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