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IWB Nr. 4 vom Seite 121

Einführung von Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in Lettland

Dipl.-Volkswirtin Anna-Katharina Jann und Dr. Alexander Totzek sind Mitarbeiter in der Service Line Verrechnungspreise bei Deloitte in Hamburg

[i]Dokumentationsvorschriften gelten seit Anfang 2013Mit Wirkung zum wurden in Lettland Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften eingeführt, die Aufschluss über Dokumentationsanforderungen und Vorlagefristen geben. Lettische Unternehmen sind seit Anfang des Jahres verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation vorzuhalten. Diese Vorhaltepflicht gilt sowohl für S. 122lettische Unternehmen als auch für in Lettland ansässige Betriebsstätten ausländischer Unternehmen.

[i]Geltung ab konzerninternem Jahresumsatz von mehr als 10.000 LVLDie Dokumentationsvorschriften sind von lettischen Unternehmen sowie lettischen Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen mit einem jährlichen Umsatzvolumen über 1 Mio. LVL (lettischen Lats, ca. 1,4 Mio. €) und mit konzerninternen Transaktionen von über 10.000 LVL (ca. 14.000 €) einzuhalten. Die Vorschriften sind dabei anzuwenden auf Transaktionen mit

  1. verbundenen Auslandsgesellschaften (inkl. Betriebsstätten),

  2. lettischen Unternehmen, welche die Anforderungen für einen „group relief” erfüllen (group relief sind Verluste von lettischen Unternehmen, an denen ein Konzern zu mehr als 90 % beteiligt ist, die mit dem zu versteuernden Einkommen anderer verbundener Gesellschaften in Lettland verrechnet werden können),

  3. [i]Dokumentation ggf. auch für Transaktionen mit unverbundenen UnternehmenUnternehmen, die von ...