Bilanzierung bei Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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6 Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7)
6.1 Allgemeines
Am verabschiedete der Hauptfachausschuss des IDW die Neufassung der IDW-Stellungnahme: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7). Die Überarbeitung der bisherigen Stellungnahme IDW RS HFA 7 a. F. (Zur Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften) mit Stand vom wurde aufgrund der Änderungen der gesetzlichen Regelungen durch das BilMoG erforderlich. Dabei wurde die Stellungnahme insbesondere um Ausführungen zur Bilanzierung latenter Steuern bei Personenhandelsgesellschaften ergänzt. Weiterhin wurde der Abschnitt zur Konzernrechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB wesentlich überarbeitet.
Auf die Abgrenzung latenter Steuern bei Personenhandelsgesellschaften wird in Kapital 8 gesondert eingegangen.
Im Vergleich zum Entwurf (IDW ERS HFA 7 n. F.) vom wurden in der endgültigen Fassung vom die Ausführungen zur Bildung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 HGB geändert.
6.2 Rechnungslegungspflicht von Personenhandelsgesellschaften
Gemäß § 6 Abs. 1 HGB i. V. m. § 242 ...