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Wertpapierverluste rechtzeitig verrechnen
Anleger müssen darauf achten, dass sie Verluste aus Aktiengeschäften rechtzeitig bei der Steuer verrechnen. Verluste, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer entstanden sind, können nur noch bis Ende 2013 mit Gewinnen verrechnet werden. Anleger sollten daher überlegen, ob sie im laufenden Jahr Kursgewinne realisieren und die Papiere danach sofort wieder kaufen, um von weiteren Steigerungen profitieren zu können. Dieses Vorgehen ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zulässig, wenn es bei Ver- und Rückkauf unterschiedliche Preise gegeben hat (vgl. NWB SAAAD-30591).
Weisen Sie Ihre Mandanten zeitnah auf diesen Sachverhalt hin, damit diese einen günstigen Zeitpunkt in 2013 abpassen können.