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Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzbar
Hauseigentümer, Vermieter oder Mieter können die Aufwendungen für einen beauftragten Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Dies gilt auch, wenn die Räumarbeiten auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Haus erfolgen (vgl. NWB FAAAE-22329).
Die Finanzverwaltung will aber nur Kosten anerkennen, die für Arbeiten auf privatem Grund erfolgen und hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Betroffene Mandanten sollten dennoch alle Kosten mit Hinweis auf das Verfahren in der Steuererklärung ansetzen.