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BFH 11.12.2012 IX R 7/12, NWB 9/2013 S. 579

Einkommensteuer | Begriff der wesentlichen Beteiligung ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen

Nach dem ist der Beteiligungsbegriff gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) veranlagungszeitraumbezogen auszulegen, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt” in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen ist.

Anmerkung:

Nichts anderes war nach der bereits vorliegenden Rechtsprechung zu erwarten. Im Streitfall unterlag der im Jahr 1999 erzielte Veräußerungsgewinn [i]Gragert, NWB 6/2012 S. 474; Wagner, NWB 11/2011 S. 881von rd. 12,9 Mio. DM nicht nach § 17 EStG der Einkommensteuer, weil der Kläger im Jahr 1999 unter 10 % beteiligt war und seine in den Jahren vor 1999 gehaltene Beteiligungsquo...