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Umsatzsteuer | Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall
Nach dem steht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befugnis, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, dem Insolvenzverwalter zu. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.
Optiert der Insolvenzverwalter eines Kleinunternehmers für die Regelbesteuerung, ist der Insolvenzschuldner folglich innerhalb der fünfjährigen Bindung an die nicht von ihm [i]infoCenter „Kleinunternehmer” NWB ZAAAB-14441 ausgesprochene und beeinflussbare Option nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG für die außerhalb des Insolvenzverfahrens ausgeübte Unternehmertätigkeit gebunden.