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Strengere Energievorschriften für Hausbauer
[i]www.bundesregierung.de unter NachrichtenDas Bundeskabinett hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: [i]Zum neuen Mietrecht Horst, NWB 9/2013 S. 614
Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 % sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 % reduzieren.
Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mitanzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.
Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist erst ab Januar 2014 zu rechnen.