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NWB Nr. 9 vom Seite 619

Die Honorierung für Rat, Auskunft und Erstberatung

Grundsätze und Änderungen durch die Steuerberatervergütungsverordnung

Jürgen F. Berners

[i]Zur Steuerberatungsvergütungsverordnung Berners, NWB 48/2012 S. 3882Ein Großteil der Tätigkeiten eines Steuerberaters liegt in seinen Beratungsleistungen. Diese sind nach § 21 StBVV abzurechnen. Im Rahmen der Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zum wurde auch diese Vorschrift geändert. Die Neuerungen betreffen die Erstberatung sowie die steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Beratung oder Auskunftserteilung [i]Charlier/Berners, Praxiskommentar zur Steuerberatergebührenverordnung, 3. Aufl. 2011, NWB Verlag Herne ISBN: 978-3-482-51363-3 und die Leistung in sonstigen Angelegenheiten, in denen die Gebühr nicht nach dem Gegenstandswert berechnet wird. Bei der Erstberatungsgebühr erfolgte höhenmäßig eine Anpassung an das Rechtsanwaltsvergütungesetz (RVG).

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB PAAAB-04626 eine alphabetische Auflistung der wichtigsten Vergütungstatbestände und unter der NWB DokID NWB UAAAE-23481 eine Synopse zur StBVV aufgerufen werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Die „normale” Beratungsleistung

Der Steuerberater erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. von 1/1010/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV).

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