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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 8 R 110/11

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Beantwortung der Frage, ob für in einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR erzielte Zulagen und Zuschüsse, die grundsätzlich dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB 4 unterfallen, Steuerpflicht bestand, ist auf das am in der Bundesrepublik Deutschland geltende Steuerrecht abzustellen (Anschluss an das Az. B 4 Rs 4/06 R).

Fundstelle(n):
MAAAE-29985

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