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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 5 AS 949/11

Leitsatz

Leitsatz:

Soweit ein pauschaler Überprüfungsantrag - ohne konkrete Benennung von zu überprüfenden Bescheiden und rechtlichen Beanstandungen - gestellt wird kann die Behörde diesen ohne Sachprüfung ablehnen Insoweit beschränkt sich die gerichtliche Prüfung auf die Frage ob die Behörde den Antrag ohne Sachprüfung ablehnen durfte. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung.

Fundstelle(n):
KAAAE-29964

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