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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 3563/10

Leitsatz

Leitsatz:

1. Pflegegeld ist nicht für einen abgeschlossenen Zeitraum in der Vergangenheit zu Gewähren, wenn die Überprüfung der Hilfebedürftigkeit zu Lebzeiten eines Versicherten nicht statgefunden hat und heirfür auch kein Anlass bestanden hat.

2. Pflege richtet sich nach den Verrichtungen des § 14 SGB XI und umfasst daher nicht die psychische Betreuung eines lebensbedrohlich erkrankten Versicherten.

Fundstelle(n):
KAAAE-29883

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