BVerfG Urteil v. - 1 BvR 1892/11

Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Straßenbaubeiträge

Gesetze: § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Instanzenzug: Az: 9 BN 4/10 Beschlussvorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein Az: 2 KN 2/09 Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130107.1bvr189211

Fundstelle(n):
FAAAE-29795