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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 2535/11 EFG 2013 S. 469 Nr. 6

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, UStG § 15a Abs. 1 S. 2, GG Art. 20 Abs. 3

Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das Rückwirkungsverbot

Leitsatz

Die Regelung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, nach der Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes bei einem Berichtigungszeitraum von 10 Jahren jährlich 10 % der Herstellungskosten des Gebäudes sind, verstößt weder gegen Unionsrecht noch gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 37
DStRE 2013 S. 1376 Nr. 22
EFG 2013 S. 469 Nr. 6
ZAAAE-29651

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