Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes verstößt weder
gegen Unionsrecht noch gegen das Rückwirkungsverbot
Leitsatz
Die Regelung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, nach der Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten
Gebäudes bei einem Berichtigungszeitraum von 10 Jahren jährlich 10 % der Herstellungskosten des Gebäudes sind, verstößt weder
gegen Unionsrecht noch gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 37 DStRE 2013 S. 1376 Nr. 22 EFG 2013 S. 469 Nr. 6 ZAAAE-29651
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