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BFH 4.12.2012 VIII R 42/09, StuB 4/2013 S. 152

Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung

Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Pkw spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Praxishinweise

(1) Nach allgemeiner Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden dürfen, tatsächlich auch privat verwendet werden. Dieser Beweis des ersten Anscheins kann aber durch den sog. Gegenbeweis entkräftet werden. Dazu muss aber nicht bewiesen werden, dass eine Privatnutzung nicht stattgefunden hat. Es reicht, einen Sachverhalt darzulegen, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung ent...