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BFH 6.12.2012 V ER-S 2/12, StuB 4/2013 S. 155

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Übernahme eines Mandantenstamms einer Steuerberatungs-GbR

(1) Nach Auffassung des XI. Senats des BFH im Revisionsverfahren XI R 26/10 ist in Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom - C-280/10 NWB TAAAE-04082 „Polski Trawertyn” (UR 2012 S. 366) das Urteil des V. Senats des NWB GAAAC-67029 (BFH/NV 2008 S. 1710, HFR 2008 S. 840) überholt; demnach kann der Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes ausschließlich zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer von ihm gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms berechtigt sein. Der XI. Senat hat deswegen beim V. Senat nach § 11 Abs. 3 FGO angefragt, ob dieser die Sichtweise des XI. Senats teilt. (2) Der V. Senat des BFH stimmt jedoch der vom XI. ...