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Umsatzsteuer | Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus (Bezug: § 1 Abs. 1a UStG 1999; Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 19 MwStSystRL).
Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Die Vorschrift ist richtlinienkonform, also nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. nunmehr Art. 19 der Mehrwertsteuersystemrichtline auszulegen. Für die Frage, ob eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegt, kommt es unionsrechtlich nicht darauf an, ob der Stpfl. sei...