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StuB 4/2013 S. 160

Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf 20 Cent höheres ALG II

Die Klage eines rechtsanwaltlich vertretenen ALG-II-Empfängers, mit der er wegen einer Verletzung der Rundungsregelung des § 41 Abs. 2 SGB II a. F. eine Verurteilung des Jobcenters zur Zahlung weiterer 20 Cent begehrt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig. Die Funktionsfähigkeit gerichtlichen Rechtsschutzes darf nicht durch Verfahren infrage gestellt werden, in denen es auch für einen Leistungsberechtigten nach dem SGB II erkennbar nicht um einen Betrag geht, der ihm einen wirtschaftlich sinnvollen Nutzen bringt. Damit folgte das BSG der Revisionsbegründung des Jobcenters, das argumentiert hatte, der möglicherweise bestehende Anspruch stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Arbeiten der Justiz. Ein vernünftig handelnder Beteiligter würde keinen Rechtsanwalt beauftragen und so zusätzlich ein Koste...